Behandlungspflege zu Hause

Medizinische Versorgung sicher in den eigenen vier Wänden

Nach einer Erkrankung, einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt benötigen viele Menschen weiterhin medizinische Unterstützung. Nicht jede Behandlung muss jedoch im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis erfolgen.

Zahlreiche medizinisch notwendige Maßnahmen können auch in der häuslichen Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Verbandswechsel, Medikamentengaben, Kompressionsverbände oder Injektionen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was Behandlungspflege ist, wer Anspruch darauf hat, welche Leistungen dazugehören und wie die Versorgung zu Hause abläuft.

Was ist Behandlungspflege?

Die medizinische Versorgung ist Bestandteil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V. Sie umfasst medizinische Maßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden.

Ziel der Behandlungspflege ist es, eine notwendige medizinische Versorgung auch zu Hause sicherzustellen. Dadurch können Krankenhausaufenthalte häufig verkürzt oder vermieden werden.
Im Gegensatz zur Grundpflege stehen bei der Behandlungspflege medizinische Maßnahmen im Vordergrund – nicht die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Diese Leistung kann verordnet werden, wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt hierfür eine Verordnung über häusliche Krankenpflege aus.
Ein Pflegegrad ist für die Behandlungspflege grundsätzlich nicht erforderlich. Auch Menschen ohne Pflegegrad können Anspruch auf Behandlungspflege haben, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzliche Krankenkasse auf Grundlage der ärztlichen Verordnung.
Gut zu wissen: Behandlungspflege kann sowohl vorübergehend, beispielsweise nach einer Operation, als auch über einen längeren Zeitraum erforderlich sein.

Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?

Welche Leistungen durchgeführt werden, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der individuellen gesundheitlichen Situation.
Zu den häufig verordneten Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Stellen von Medikamenten
  • Kompressionsverbände
  • An- und Ausziehen von medizinischen Kompressionsstrümpfen
  • Injektionen (z. B. Insulin oder Heparin)
  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckkontrolle
  • Katheterversorgung
  • Stomaversorgung
  • PEG-Versorgung

Je nach Erkrankung können weitere Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt eine ärztliche Verordnung vor und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten.
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren ist grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen. Diese beträgt 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung. Die Zuzahlung zu den laufenden Kosten ist auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise bei einer Zuzahlungsbefreiung – entfällt die Zuzahlung.

Wie erhalte ich Behandlungspflege?

Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert:

1. Ärztliche Verordnung
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus.

2. Pflegedienst auswählen
Sie entscheiden sich für einen ambulanten Pflegedienst, der die Versorgung übernimmt.

3. Abstimmung mit der Krankenkasse
Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht und die Versorgung organisiert.

4. Beginn der Versorgung
Die Behandlungspflege erfolgt entsprechend der ärztlichen Verordnung durch qualifizierte Pflegekräfte.

Behandlungspflege und Grundpflege – wo liegt der Unterschied?

Die Behandlungspflege dient der medizinischen Versorgung und wird ärztlich verordnet. Sie wird über die gesetzliche Krankenkasse finanziert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Grundpflege unterstützt dagegen bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und ist Bestandteil der Pflegeversicherung.
Beide Leistungsbereiche können – je nach persönlicher Situation – miteinander kombiniert werden.

Häufige Fragen

Benötige ich für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein. Für die Behandlungspflege ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich. Entscheidend ist die ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit.

Wer stellt die Verordnung aus?

Die Verordnung wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt.

Kann Behandlungspflege auch nur vorübergehend notwendig sein?

Ja. Häufig wird Behandlungspflege nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt für einen begrenzten Zeitraum verordnet.

Kann Behandlungspflege mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden?

Ja. Behandlungspflege nach dem SGB V kann mit Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI kombiniert werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Benötigen Sie Unterstützung?

Sie haben Fragen zur Behandlungspflege oder benötigen medizinische Unterstützung zu Hause?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Versorgung.

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